Um eine größere Menge an Betäubungsmitteln analytisch prüfen zu können, ist ein überwachter Wertschutzraum für die kurzfristige Aufbewahrung zwingend erforderlich. Gleiches gilt bei Stabilitäts-Einlagerungen unter den regulatorisch festgeschriebenen klimatischen Bedingungen.

Gemäß den aktuell gültigen Anforderungen der Bundesopiumstelle beim BfArM, muss dieser Wertschutzraum nicht nur entsprechend gesichert sein, sondern es muss im Alarmfall auch eine direkte Weiterleitung zur Polizei erfolgen. Bei HHAC Labor Dr. Heusler wurden hierzu die baulichen und technischen Voraussetzungen geschaffen. Unser Angebot zur Analytik/Stabilitätseinlagerung von BTMs können Sie ab sofort nutzen!
Bei der Kombination von Einlagerung und Analytik von Betäubungsmitteln sparen Sie mit HHAC das mehrfache, lästige Ausfüllen von BTM-Abgabebelegen. Ein echter Gewinn für Ihren Betäubungsmittel-Verantwortlichen!

Fragen?
Dr. Timo Krebsbach hilft gerne weiter:
Tel.: 07249 91302-14
Timo.krebsbach@hhac.de

Weitere Informationen zu unseren Arbeiten mit Betäubungsmitteln, Hormonen, Antibiotika oder Zytostatika finden Sie in unserem Servicebereich hochwirksame Substanzen.

Hallenplan Halle A2

Die analytica ist als internationale Leitmesse in den Bereichen Labortechnik, Analytik und Biotechnologie bekannt.

In diesem Jahr wird die HHAC Labor Dr. Heusler GmbH als Aussteller mit einem Stand auf der analytica 2016 in der Messe München vertreten sein.

Besuchen Sie uns an unserem Stand 528A (Halle A2), wir nehmen uns Zeit für Sie!

Wie auch in den letzten Jahren lädt die HHAC Labor Dr. Heusler GmbH Sie herzlich dazu ein uns bei der Pharmalab 2016 im Swissotel Düsseldorf an unserem Stand (Nr. 15) auf der kostenlosen Fachmesse zu besuchen.

Zusätzlich beteiligen wir uns auch dieses Jahr wieder an der Konferenz „Analytik von Wirk- und Hilfsstoffen“ mit unseren beiden Vorträgen „Methodenimplementierung – Umfang und Durchführung der Verifizierung von Arzneibuch-Methoden“ und „Wirk- und Hilfsstoffanalytik mit Gaschromatographie“ am 08.11.2015, zu denen wir Sie auch gerne begrüßen.

Alle weiteren Information über das Programm entnehmen Sie der Homepage www.pharmalab-congress.de

Am 04.12.15 hatte die HHAC Labor Dr. Heusler GmbH die Bachelorstudenten der Fächer Pharmatechnik und Lebensmitteltechnik der HS Albstadt-Sigmaringen zu Gast.

Nach einer Begrüßung und Vorstellung der HHAC Labor Dr. Heusler GmbH durch Herrn Hermann Heusler, folgte eine Vortragsreihe beginnend mit den Grundlagen des Qualitätsmanagements und Arbeiten im GMP-Umfeld, über Gehaltsbestimmungen mittels HPLC, bis hin zur Durchführung pharmazeutischer Stabilitätsprüfungen und Klimaeinlagerungen.

Bei einem gemeinsamen Mittagessen hatten die Studenten ausreichend Zeit sich mit den Referenten auszutauschen und sich über mögliche Praktika oder Bachelorarbeiten zu informieren.

Abgerundet wurde das Programm mit einer Laborführung, bei der die Studenten einen kleinen Einblick in den praktischen Alltag der pharmazeutischen Analytik erhalten konnten und die Möglichkeit nutzten viele Fragen zu stellen.

Nach einem Abschluss-Kaffee ging es dann gegen 16 Uhr wieder Richtung Sigmaringen.

Im Rahmen der geforderten Inspektion nach §14 Abs. 4 Nr. 3 AMG zur Bestätigung der GMP-konformen Arbeit, durfte HHAC am 24.06.2015 die Inspektorin des Regierungspräsidiums Tübingen empfangen.

Bei der regelmäßigen Überprüfung der Räumlichkeiten und Laborarbeiten der HHAC Labor Dr. Heusler GmbH wird durch das Regierungspräsidium kontrolliert ob alle Gegebenheiten den Grundregeln der Guten Herstellungspraxis (engl.: Good Manufacturing Practice – GMP) entsprechen. Wichtigste Kritikpunkte sind hierbei die Eignung der Räume und des Equipments, Kompetenz der verantwortlichen Personen, sowie das Arbeiten mit Methoden nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Während der laufenden Inspektion konnte HHAC durch das sehr gute Niveau der Dokumentation, sowie durch den von allen Mitarbeitern gelebten Qualitätsgedanken überzeugen.

In der abschließenden Bewertung wurde befunden:
„ Die Inspektion der Firma HHAC Labor Dr. Heusler GmbH ergab keine kritischen oder schwerwiegenden Mängel. Das Vorliegen der in §14 Abs. 4 Nr. 3 AMG geforderten geeigneten Räume und Einrichtungen kann grundsätzlich bestätigt werden. Zudem wird die Prüfung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch qualifiziertes Personal bekräftigt.“

Über den nachfolgenden Link können Sie die GMP-Bestätigung einsehen: GMP-Bestätigung