Das Inkrafttreten des neuen, inhaltlich vollständig überarbeiteten Tierarzneimittelgesetzes brachte für alle Stakeholder eine Reihe von Neuerungen mit sich, die schnell umgesetzt werden mussten. Die klare gesetzliche Trennung von Human- und Tierarzneimitteln hatte auch direkte Auswirkungen auf externe GMP-Auftragslabore, die die Qualitätskontrolle von Tierarzneimitteln durchführen:

So ist für die Durchführung der Analytik von Tierarzneimitteln eine eigene Herstellungserlaubnis erforderlich und es muss auch eine Qualified Person im Auftragslabor zur Verfügung stehen. Wir hatten uns frühzeitig darum gekümmert und erfüllen so die Vorgaben direkt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes:

  • separate Herstellungserlaubnis für Tierarzneimittel
  • Qualified Person vor Ort
  • separate GMP-Urkunden bzgl. der Prüfung von Tierarzneimitteln

 

Heißt in der Praxis: Von Beginn an gut gerüstet für die Unterstützung rund um Analytik und Stabilitätsprüfung von Tierarzneimitteln! Eine Kopie von Herstellungserlaubnis und GMP-Zertifikaten gibt´s auf Anfrage direkt von unserem Qualitätsmanagement!

Endlich ist es soweit! Wochenlang haben wir an der technischen, inhaltlichen und vor allem optischen Auffrischung von www.hhac.de gearbeitet. Das Ergebnis: eine moderne, informative und reaktionsschnelle Website im frischen Design, noch übersichtlicher gegliedert und noch einfacher zu navigieren. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Feedback und sind für Anregungen und Anmerkungen genauso dankbar wie für Lob oder Kritik. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken unserer neuen Webseite!

Für eine ausführliche Beratung zu unserem Leistungsspektrum stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich bei uns im Haus, bei Ihnen vor Ort und auch am Telefon gerne zur Verfügung. Lassen Sie´s uns wissen, wir kümmern uns darum!

Am 28. Februar 2022 trat das neue, inhaltlich vollständig überarbeitete Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Dieses macht erforderlich, dass in Laboren, in denen Tierarzneimittel geprüft werden, für die Freigabe der Testergebnisse mindestens eine Qualified Person vor Ort zur Verfügung stehen muss. Selbstverständlich haben wir uns frühzeitig darum gekümmert, dass die Vorgaben zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes von unserer Seite erfüllt werden können. Auch darüber hinaus halten wir sämtliche der neuen Anforderungen vollumfänglich ein. Unsere Herstellungserlaubnis sowie unsere GMP-Zertifikate erhalten Sie gerne auf Anfrage von unserem Qualitätsmanagement!

Kein Aprilscherz – heute an diesem ersten April 2022 feiern wir von HHAC unser dreißigjähriges Bestehen! Bescheidenheit ist dabei angesagt – wider Willen. Wegen der immer noch bestehenden Corona-Restriktionen haben wir sämtliche Feiern und die zugehörige Partylaune in die kommenden Sommermonate hinein verschoben. Aus gegebenem Anlass: Nochmals vielen Dank für Ihre Treue auf unserem gemeinsamen Weg! Denn dadurch haben wir uns in den vergangenen drei Dekaden zu einem der renommiertesten GMP-Auftragslabore für chemisch-physikalische Analytik von Arzneimitteln und deren Rohstoffen auf dem europäischen Markt entwickelt und unser Leistungsspektrum stetig erweitern können: Um diesem Gefühl der Dankbarkeit Ausdruck zu verleihen, ist bereits ein kleines Geschenk für unsere Kunden unterwegs. Unser Geschenkwunsch zum Jubiläum: Bleiben Sie uns auch in den kommenden dreißig Jahren gewogen!

Zertifikate mit Stempel und Unterschrift sind in unserer Branche weit mehr als Dokumente, die man sich der bloßen Optik willen an die Wand hängt. Vor allem sind sie der entscheidende Beleg für regulatorisch einwandfreies Arbeiten auf dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik. Nach Ablauf von drei Jahren war es im Februar 2022 wieder Zeit für die GMP-Inspektionen des Regierungspräsidium Tübingen bei uns Haus. Ergebnis: Alles bestens! Unsere aktuellen Dokumente: Herstellungserlaubnis Humanarzneimittel, Herstellungserlaubnis Veterinärarzneimittel, GMP-Zertifikat Humanarzneimittel und GMP-Zertifikat Veterinärarzneimittel erhalten Sie gerne in Kopie auf Anfrage bei unserem Qualitätsmanagement.

Am 23. und 24. Februar fand die routinemäßige Inspektion durch unsere Aufsichtsbehörde statt. Im Fokus standen neben der Begutachtung der Räume und des Equipments die Überprüfung der Kompetenz der verantwortlichen Personen sowie die Sicherstellung, dass die Durchführung der Prüftätigkeit mit Methoden erfolgt, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. HHAC überzeugte durch den von allen Mitarbeitern gelebten Qualitätsgedanken sowie das hohe Niveau der Dokumentation.

Um Stabilitätsprojekte mit BtM zuverlässig und routiniert durchführen zu können, sind Flexibilität und Kapazität unerlässlich. Flexibilität bezieht sich hier auf die einzelnen BtM-Stoffe, für die eine Umgangserlaubnis vorliegt bzw. beantragt werden kann. Kapazität betrifft in erster Linie den für die Einlagerung zur Verfügung stehenden Platz. Unser Wertschutzraum bietet hinreichend Platz, um mehrere Klimaschränke mit den entsprechend geforderten Temperatur-/Feuchte-Bedingungen unterzubringen. Ebenso ist eine Aufbewahrung von Betäubungsmitteln im Wertschutzraum bei Raumtemperatur möglich. Vor unbefugtem Zutritt wird der Raum mithilfe von Körperschallmeldern überwacht, die bei Auslösung eine direkte Alarmierung der Polizei veranlassen. Sowohl unterschiedliche BtM-Stoffe als auch größere Mengen können im Wertschutzraum aufbewahrt werden. Abgestimmt an das beauftragte Stabilitätsprojekt ist ggf. eine Anpassung der BtM-Erlaubnis erforderlich, die sehr zeitnah erfolgt, da alle baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind und der höchsten Sicherungsstufe entsprechen.

Bei der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln wird bei der Prüfung der einzelnen Parameter auf die Besonderheiten der jeweiligen Arzneiform eingegangen. Bei Tabletten und Kapseln wird für die Freisetzungsuntersuchung ein Prüfmedium eingesetzt, dessen pH-Wert dem entspricht, der auch am natürlichen Ort der Freisetzung zu finden ist. So wird für Wirkstoffe, die im Magen freigesetzt werden, häufig 0,1 M Salzsäure verwendet. Um die Freisetzung im Darm nachzuahmen, kommen typischerweise neutrale oder leicht alkalische Puffer zum Einsatz. Bei Matrixpflastern ist der Wirkstoff in einer Matrix enthalten, die auf eine Deckfolie (backing foil) aufgebracht wird und zur Anwendung direkt auf die Haut geklebt wird (Matrixpflaster). Die Haut nimmt dabei den vom Pflaster freigesetzten Wirkstoff auf, der von dort in den Blutkreislauf gelangt. Die Arzneibücher tragen dieser Art der Freisetzung Rechnung, daher wird der Wirkstofffreisetzung aus transdermalen Pflastern auch ein eigenes Kapitel gewidmet (Ph.Eur. 2.9.4) und auf die von oralen Arzneiformen unterschiedliche Aufnahme eingegangen: u.a. wird das Prüfmedium bei der Prüfung von transdermalen Pflastern nur auf 32,0° C erwärmt und auch die zur Prüfung eingesetzten Apparaturen unterscheiden sich von denen, die für die festen Arzneiformen vorgesehen sind. Bei HHAC zählt die Prüfung von transdermalen Pflastern zu den Standard-Analysen.

Weltweit stellen immer mehr Länder Programme zur Legalisierung von Cannabis für den medizinischen Gebrauch auf. Diese Cannabis-Produkte müssen den einschlägigen Anforderungen entsprechen, die im Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht festgelegt sind, einschließlich der Pharmakopöen und der GACP/GMP/BIP-Richtlinien. Bei der von Concept Heidelberg organisierten „ECA – Live Online Conference – Stability Testing for Cannabis – Requirements, Challenges and Solutions“ sind wir mit dem Vortrag „Challenges and solutions due to the narcotics law“ vertreten (Referent: Dr. Timo Krebsbach).

Das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) bietet jährlich ein Programm für Ringversuche an und zwar in unterschiedlichen Prüfbereichen (wie Wirkstofffreisetzung, Gehalt, Reinheit, Trocknungsverlust, pH-Wert) sowie mit verschiedenen Methoden (Titrationen, UV/Vis, HPLC, GC, DC) nach den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches. Wir planen unsere Teilnahme an den Ringversuchen nach einem festgelegten Programm und achten darauf, dass alle Prüfbereiche und Methoden regelmäßig abgedeckt sind. Die Teilnahme ermöglicht eine unabhängige Verifizierung der Kompetenz unseres Labors und gibt Aufschluss über die Leistungsfähigkeit und Messqualität. HHAC hat in 2021 bereits an einigen Ringversuchen teilgenommen und diese mit hervorragendem Ergebnis bestanden. Die Teilnahme an weiteren Ringversuchen ist für dieses Jahr fest eingeplant.