Betäubungsmittel

KURZ ERKLÄRT

Betäubungsmittel

Generell nehmen analytische Prüfungen von Betäubungsmitteln (BtM) eine Sonderstellung ein, da hier zusätzlich zu den GMP- und ICH-Anforderungen auch das Betäubungsmittelgesetz vollumfänglich beachtet werden muss.

Beginnend mit der Erlaubnis zum Umgang mit BtM betrifft dies alle nachfolgenden Schritte im Prozessablauf: von der Analytik über die Aufbewahrung bis hin zur Vernichtung der BtM-Muster.

Wir beraten Sie gerne

Unsere Leistungen im Einzelnen

Erfolgt neben der analytischen Prüfung auch die Einlagerung bei uns, so entfällt das wiederholte Abgabe-/Erwerb- bzw. Ausfuhr-/Einfuhr-Prozedere. Dazu übernehmen wir sämtliche Dokumentationen während der Stabilitätsprüfung sowie die notwendigen Meldungen an die Bundesopiumstelle.

Nach Abschluss der Stabilitätsprüfung werden die verbliebenen Muster nach dem festgelegten und dokumentierten Ablauf von uns vernichtet.

  • Unser Wertschutzraum erfüllt sämtliche, aktuell gültige Anforderungen der Bundesopiumstelle beim BfArM inklusive der direkten Alarmweiterleitung zur Polizei

  • Schnelle Aufnahme von zusätzlichen Betäubungsmitteln in unsere BtM-Umgangserlaubnis

  • Hinreichende Kapazitäten für Klimaeinlagerungen von Betäubungsmitteln mit allen geforderten Temperatur- bzw. Feuchtebedingungen

  • Bei kombinierter Einlagerung und Analytik entfällt das mehrfache, lästige Ausfüllen von BTM-Abgabebelegen und der Transport