Das Inkrafttreten des neuen, inhaltlich vollständig überarbeiteten Tierarzneimittelgesetzes brachte für alle Stakeholder eine Reihe von Neuerungen mit sich, die schnell umgesetzt werden mussten. Die klare gesetzliche Trennung von Human- und Tierarzneimitteln hatte auch direkte Auswirkungen auf externe GMP-Auftragslabore, die die Qualitätskontrolle von Tierarzneimitteln durchführen:

So ist für die Durchführung der Analytik von Tierarzneimitteln eine eigene Herstellungserlaubnis erforderlich und es muss auch eine Qualified Person im Auftragslabor zur Verfügung stehen. Wir hatten uns frühzeitig darum gekümmert und erfüllen so die Vorgaben direkt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes:

  • separate Herstellungserlaubnis für Tierarzneimittel
  • Qualified Person vor Ort
  • separate GMP-Urkunden bzgl. der Prüfung von Tierarzneimitteln

 

Heißt in der Praxis: Von Beginn an gut gerüstet für die Unterstützung rund um Analytik und Stabilitätsprüfung von Tierarzneimitteln! Eine Kopie von Herstellungserlaubnis und GMP-Zertifikaten gibt´s auf Anfrage direkt von unserem Qualitätsmanagement!

Endlich ist es soweit! Wochenlang haben wir an der technischen, inhaltlichen und vor allem optischen Auffrischung von www.hhac.de gearbeitet. Das Ergebnis: eine moderne, informative und reaktionsschnelle Website im frischen Design, noch übersichtlicher gegliedert und noch einfacher zu navigieren. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Feedback und sind für Anregungen und Anmerkungen genauso dankbar wie für Lob oder Kritik. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken unserer neuen Webseite!

Für eine ausführliche Beratung zu unserem Leistungsspektrum stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich bei uns im Haus, bei Ihnen vor Ort und auch am Telefon gerne zur Verfügung. Lassen Sie´s uns wissen, wir kümmern uns darum!

Am 28. Februar 2022 trat das neue, inhaltlich vollständig überarbeitete Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Dieses macht erforderlich, dass in Laboren, in denen Tierarzneimittel geprüft werden, für die Freigabe der Testergebnisse mindestens eine Qualified Person vor Ort zur Verfügung stehen muss. Selbstverständlich haben wir uns frühzeitig darum gekümmert, dass die Vorgaben zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes von unserer Seite erfüllt werden können. Auch darüber hinaus halten wir sämtliche der neuen Anforderungen vollumfänglich ein. Unsere Herstellungserlaubnis sowie unsere GMP-Zertifikate erhalten Sie gerne auf Anfrage von unserem Qualitätsmanagement!

Kein Aprilscherz – heute an diesem ersten April 2022 feiern wir von HHAC unser dreißigjähriges Bestehen! Bescheidenheit ist dabei angesagt – wider Willen. Wegen der immer noch bestehenden Corona-Restriktionen haben wir sämtliche Feiern und die zugehörige Partylaune in die kommenden Sommermonate hinein verschoben. Aus gegebenem Anlass: Nochmals vielen Dank für Ihre Treue auf unserem gemeinsamen Weg! Denn dadurch haben wir uns in den vergangenen drei Dekaden zu einem der renommiertesten GMP-Auftragslabore für chemisch-physikalische Analytik von Arzneimitteln und deren Rohstoffen auf dem europäischen Markt entwickelt und unser Leistungsspektrum stetig erweitern können: Um diesem Gefühl der Dankbarkeit Ausdruck zu verleihen, ist bereits ein kleines Geschenk für unsere Kunden unterwegs. Unser Geschenkwunsch zum Jubiläum: Bleiben Sie uns auch in den kommenden dreißig Jahren gewogen!

Zertifikate mit Stempel und Unterschrift sind in unserer Branche weit mehr als Dokumente, die man sich der bloßen Optik willen an die Wand hängt. Vor allem sind sie der entscheidende Beleg für regulatorisch einwandfreies Arbeiten auf dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik. Nach Ablauf von drei Jahren war es im Februar 2022 wieder Zeit für die GMP-Inspektionen des Regierungspräsidium Tübingen bei uns Haus. Ergebnis: Alles bestens! Unsere aktuellen Dokumente: Herstellungserlaubnis Humanarzneimittel, Herstellungserlaubnis Veterinärarzneimittel, GMP-Zertifikat Humanarzneimittel und GMP-Zertifikat Veterinärarzneimittel erhalten Sie gerne in Kopie auf Anfrage bei unserem Qualitätsmanagement.

Am 23. und 24. Februar fand die routinemäßige Inspektion durch unsere Aufsichtsbehörde statt. Im Fokus standen neben der Begutachtung der Räume und des Equipments die Überprüfung der Kompetenz der verantwortlichen Personen sowie die Sicherstellung, dass die Durchführung der Prüftätigkeit mit Methoden erfolgt, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. HHAC überzeugte durch den von allen Mitarbeitern gelebten Qualitätsgedanken sowie das hohe Niveau der Dokumentation.

Weltweit stellen immer mehr Länder Programme zur Legalisierung von Cannabis für den medizinischen Gebrauch auf. Diese Cannabis-Produkte müssen den einschlägigen Anforderungen entsprechen, die im Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht festgelegt sind, einschließlich der Pharmakopöen und der GACP/GMP/BIP-Richtlinien. Bei der von Concept Heidelberg organisierten „ECA – Live Online Conference – Stability Testing for Cannabis – Requirements, Challenges and Solutions“ sind wir mit dem Vortrag „Challenges and solutions due to the narcotics law“ vertreten (Referent: Dr. Timo Krebsbach).

Das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) bietet jährlich ein Programm für Ringversuche an und zwar in unterschiedlichen Prüfbereichen (wie Wirkstofffreisetzung, Gehalt, Reinheit, Trocknungsverlust, pH-Wert) sowie mit verschiedenen Methoden (Titrationen, UV/Vis, HPLC, GC, DC) nach den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches. Wir planen unsere Teilnahme an den Ringversuchen nach einem festgelegten Programm und achten darauf, dass alle Prüfbereiche und Methoden regelmäßig abgedeckt sind. Die Teilnahme ermöglicht eine unabhängige Verifizierung der Kompetenz unseres Labors und gibt Aufschluss über die Leistungsfähigkeit und Messqualität. HHAC hat in 2021 bereits an einigen Ringversuchen teilgenommen und diese mit hervorragendem Ergebnis bestanden. Die Teilnahme an weiteren Ringversuchen ist für dieses Jahr fest eingeplant.

Die Nachfrage nach Analytik und Einlagerung von Betäubungsmitteln ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und hat aktuell dazu geführt, dass wir auch die Prüfung von Cannabis bei uns etabliert haben. Hierzu waren unter anderem Neuanschaffungen von Geräten erforderlich, die wir in diesem Magazin kurz vorstellen. Anstatt uns für ein Schwerpunktthema zu entscheiden, haben wir uns in dieser Ausgabe vorgenommen, intensiver über die Einsatzmöglichkeiten der Gaschromatographie zu berichten und aus der Rubrik „QS mal einfach erkärt“, die Begriffe Validierung und Qualifizierung näher zu beleuchten. Ganz zum Schluss landen wir dann irgendwie doch wieder bei Corona: Wir stellen Ihnen als Extrakt unseren Business Continuity Plan im Live-Stresstest während der Pandemie-Zeit vor mit der klaren „take home message“: Wir sind immer für Sie da und unterstützen Sie gerne!

Unter Consulting verstehen wir insbesondere die wissenschaftliche und technische Beratung bei analytischen Fragestellungen (Etablierung, Validierung, Verifizierung und Transfer von Methoden) sowie Stabilitätsprüfungen (Berechnung des Prüfmusterbedarf, Ein- und Auslagerung, Analytik). Es zählt aber auch das mikrobiologische Consulting dazu, womit uns einige unserer Kunden kontinuierlich beauftragen. Andere wissen noch nicht so genau, dass wir diesen Leistungsbaustein anbieten. Wie könnte man da besser Werbung machen, als mit einem druckfrischen Buch:

Reinigung und Desinfektion im pharmazeutischen Betrieb

• Reihe: ecv basics • Herausgeber: Dr. Timo Krebsbach • ISBN: 978-3-87193-486-5 • 1. Auflage 2021 • 304 Seiten • www.ecv.de/Buecher/Reinigung_und_Desinfektion_im_pharmazeutischen_Betrieb

Übrigens: das erste Buch von Dr. Timo Krebsbach ist bereits seit Ende 2019 im ecv-Verlag erhältlich:

Reinraum in der pharmazeutischen Industrie

• Reihe: ecv basics • Herausgeber: Dr. Timo Krebsbach • ISBN: 978-3-87193-473-5 • 1. Auflage 2019 • 304 Seiten • www.ecv.de/Buecher/Reinraum_in_der_pharmazeutischen_Industrie

Nutzen Sie unsere Consulting-Leistungen, gerne auch bei Ihnen vor Ort in Form von Schulungen, Begehungen, Hilfestellungen…