Prüfungen gem. aktuellem Tierarzneimittelgesetz
Am 28. Februar 2022 trat das neue, inhaltlich vollständig überarbeitete Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Dieses macht erforderlich, dass in Laboren, in denen Tierarzneimittel geprüft werden, für die Freigabe der Testergebnisse mindestens eine Qualified Person vor Ort zur Verfügung stehen muss. Selbstverständlich haben wir uns frühzeitig darum gekümmert, dass die Vorgaben zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes von unserer Seite erfüllt werden können. Auch darüber hinaus halten wir sämtliche der neuen Anforderungen vollumfänglich ein. Unsere Herstellungserlaubnis sowie unsere GMP-Zertifikate erhalten Sie gerne auf Anfrage von unserem Qualitätsmanagement!