Hoher Qualitätsstandard bestätigt
Im Rahmen der geforderten Inspektion nach §14 Abs. 4 Nr. 3 AMG zur Bestätigung der GMP-konformen Arbeit, durfte HHAC am 24.06.2015 die Inspektorin des Regierungspräsidiums Tübingen empfangen.
Bei der regelmäßigen Überprüfung der Räumlichkeiten und Laborarbeiten der HHAC Labor Dr. Heusler GmbH wird durch das Regierungspräsidium kontrolliert ob alle Gegebenheiten den Grundregeln der Guten Herstellungspraxis (engl.: Good Manufacturing Practice – GMP) entsprechen. Wichtigste Kritikpunkte sind hierbei die Eignung der Räume und des Equipments, Kompetenz der verantwortlichen Personen, sowie das Arbeiten mit Methoden nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
Während der laufenden Inspektion konnte HHAC durch das sehr gute Niveau der Dokumentation, sowie durch den von allen Mitarbeitern gelebten Qualitätsgedanken überzeugen.
In der abschließenden Bewertung wurde befunden:
„ Die Inspektion der Firma HHAC Labor Dr. Heusler GmbH ergab keine kritischen oder schwerwiegenden Mängel. Das Vorliegen der in §14 Abs. 4 Nr. 3 AMG geforderten geeigneten Räume und Einrichtungen kann grundsätzlich bestätigt werden. Zudem wird die Prüfung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch qualifiziertes Personal bekräftigt.“
Über den nachfolgenden Link können Sie die GMP-Bestätigung einsehen: GMP-Bestätigung