KURZ ERKLÄRT
Betäubungsmittel
Generell nehmen analytische Prüfungen von Betäubungsmitteln (BtM) eine Sonderstellung ein, da hier zusätzlich zu den GMP- und ICH-Anforderungen auch das Betäubungsmittelgesetz vollumfänglich beachtet werden muss.
Beginnend mit der Erlaubnis zum Umgang mit BtM betrifft dies alle nachfolgenden Schritte im Prozessablauf: von der Analytik über die Aufbewahrung bis hin zur Vernichtung der BtM-Muster.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Erfolgt neben der analytischen Prüfung auch die Einlagerung bei uns, so entfällt das wiederholte Abgabe-/Erwerb- bzw. Ausfuhr-/Einfuhr-Prozedere. Dazu übernehmen wir sämtliche Dokumentationen während der Stabilitätsprüfung sowie die notwendigen Meldungen an die Bundesopiumstelle.
Nach Abschluss der Stabilitätsprüfung werden die verbliebenen Muster nach dem festgelegten und dokumentierten Ablauf von uns vernichtet.